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Gesellschaftsrecht
Das Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts regelt die Gründung, das Handeln sowie die Auflösung von Gesellschaften.
Das Rechtssystem sieht zwei Arten von Gesellschaften vor, nämlich die Personengesellschaft und die Kapitalgesellschaft. Beiden gemeinsam ist, dass es sich um Zusammenschlüsse von Personen zur Erreichung eines gemeinsamen, regelmäßig wirtschaftlichen Zwecks.
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Bereits bei der Auswahl der Art der Gesellschaft ist eine fachkundige Beratung unerlässlich, denn sowohl Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften haben aufgrund der gesetzlichen Vorgaben unterschiedliche rechtliche Konstruktionen, die für Ihren Zweck vor- oder nachteilig sein können.
Personengesellschaften sind etwa die BGB-Gesellschaft (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG) oder die Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Die Gesellschaften gewährleisten eine gewisse Flexibilität, da sie sowohl durch privatschriftlichen Gesellschaftsvertrag gegründet werden können als auch Änderungen im Gesellschaftsvertrag privatschriftlich erfolgen können. Gleiches gilt für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Das für viele Beteiligte entscheidende Problem liegt jedoch darin, dass die Gesellschafter (bis auf die Kommanditisten einer KG, die nur mit ihrer Einlage haften) einer persönlichen Haftung mit ihrem ganzen Privatvermögen unterliegen.
Soll eine persönliche Haftung ausgeschlossen werden, kommt hingegen eine Kapitalgesellschaft, wie etwa eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG) in Betracht. Bei diesen Gesellschaften ist im Gegensatz zur Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter Vermögensträger sind, die Gesellschaft selbst Träger des Vermögens. Der Vorteil des Ausschlusses der persönlichen Haftung hat seinen Preis in kontrollierten und hohen Anforderungen an die Gründung der Gesellschaft durch notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags sowie durch gesetzliche Anforderungen hinsichtlich der Übertragung von Gesellschaftsanteilen, der Formerfordernisse für Gesellschafter- oder Aktionärsversammlungen u.s.w. Auch hier ist zudem vielfach eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Die fachkundige Beratung und insbesondere darauf basierend die Erstellung des für Ihre Bedürfnisse passenden Gesellschaftsvertrags ist für das Erreichen Ihrer Ziele unerlässlich. Auch im weiteren Bestand einer Gesellschaft können sich immer wieder beratungsintensive rechtliche Fragestellungen durch geänderte tatsächliche Sachverhalte (z.B. Aufnahme neuer Gesellschafter, Wechsel in der Geschäftsführung) ergeben. Im Besonderen ist auch die Nachfolgeplanung ein Bereich, in dem eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich ist. Die Rechtsanwältinnen und Notarinnen Katrin Peus und Ulrike Peus verfügen über langjährige praktische Erfahrung im Bereich der Gründung von Gesellschaften sowie deren weiterer Begleitung im Rechtsleben und steht Ihnen jederzeit mit Ihrer gesamten Expertise zur Verfügung.
Wir setzen uns für Sie ein
Sprechen Sie uns an. Rechtsanwältin und Notarin Katrin Peus wird Sie fachkundig beraten und mit Ihnen die für Sie geeignete Gesellschafts- und Vertragsgestaltung finden.