Leistungen
Notar
Im Bereich der notariellen Tätigkeiten sind viele einzelne Sachbereiche abgedeckt. Als Träger eines öffentlichen Amtes unterstützen Sie unsere Notarinnen Katrin Peus und Ulrike Peus mit dem gesamten motivierten und hochqualifizierten Team bei der Regelung Ihrer notariellen Angelegenheiten.
Die Einschaltung eines Notars bietet Ihnen rechtliche Sicherheit. Die notarielle Urkunde sorgt für eindeutige Regelungen und klare Verhältnisse.
Das Spektrum der von uns angebotenen Leistungen ist breit gefächert: Es reicht vom Erwerb einer Immobilie über die Gestaltung eines Testaments bis hin zu Übertragungen von Vermögen auf Nachfolgegenerationen sowie der Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, einschließlich deren Anmeldung zu den Registern. Wir begleiten Sie auch bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie bei der rechtssicheren Erstellung von Vollmachten.
Wir beraten Sie individuell und kompetent und erarbeiten mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen – auch bei außergewöhnlichen Vertragskonzeptionen. Ob Ihr privater oder geschäftlicher Lebensbereich betroffen ist: Wir sind Ihr Ansprechpartner für notarielle Dienstleistungen.
Egal, ob Sie ein Grundstück, ein Haus oder eine Gewerbeimmobilie kaufen oder verkaufen oder verkaufen möchten, wir sind der richtige Ansprechpartner. Für Verkäufer und Käufer geht es bei diesen Verträgen meist um viel Geld. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber vor, dass Verträge über den Erwerb von Immobilien nur dann rechtsgültig sind, wenn sie von einem Notar beurkundet werden. In den notariellen Verträgen werden die von Ihnen verhandelten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise der Kaufpreis, festgelegt. Darüber hinaus werden im notariellen Vertrag Regelungen getroffen, wann ein Käufer den Kaufpreis bezahlen muss und wann der Besitz mit allen Risiken und Verpflichtungen auf den Käufer übergeht. Auch begleitende Fragen, wie beispielsweise die Räumung des Objekts, die Übernahme von Mietverträgen oder das Löschen von grundbuchlichen Rechten, werden in den Kaufverträgen geregelt. Der Notar sorgt für ausgewogene vertragliche Vereinbarungen und kümmert sich nach Beurkundung des Vertrages um die Abwicklung und seinen Vollzug.
Der Notar passt die Vertragsgestaltung entsprechend den rechtlichen Besonderheiten an, die sich für das jeweilige Objekt ergeben. So ist ein Kaufvertrag über ein Einfamilienwohnhaus anders zu gestalten als der Kauf einer Eigentumswohnung, eines Erbbaurechtes oder der Kauf von einem Bauträger. Häufig ist für die Finanzierung des Kaufpreises eine Grundschuld für die finanzierende Bank zu bestellen. Meist gibt zwar die Bank den Inhalt der Grundschuld vor, wir können Ihnen aber genau erklären, was im Einzelnen in der Grundschuld geregelt wird. Sie können von unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich profitieren, damit Ihre Immobilientransaktion rechtssicher und transparent abläuft.
Im Familienrecht reichen die notariellen Tätigkeiten von Eheverträgen über Scheidungsfolgenvereinbarungen und Adoptionen bis hin zu Verträgen zwischen nicht miteinander verheirateten Partnern. Zwar ist im Gesetz geregelt, was im Falle einer Eheschließung zwischen den Ehepartnern gilt, doch die gesetzlichen Regelungen können von den Ehepartnern in einem Ehevertrag auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Vielleicht ist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht das Richtige für Sie, weil betriebliches Vermögen geschützt werden soll oder ererbte Immobilien im Fall der Trennung nicht zu einem finanziellen Ausgleich führen sollen. Wir beraten Sie ganz individuell über die Möglichkeiten, welche Regelungen getroffen werden können. Wir besprechen auch Fragen des Versorgungsausgleichs, also eines Ausgleichs der Rentenansprüche im Fall der Ehescheidung, und die Möglichkeiten einer ehevertraglichen Anpassung. Häufig tauchen Fragen des Unterhalts auf. Es gilt, gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr ganz konkretes Lebensmodell zu finden. Dabei können Sie auf unsere speziellen Kenntnisse gerade im Bereich des Familienrechts zurückgreifen. Wenn eine Ehe zu Ende geht, sind vielschichtige Entscheidungen zu treffen und Regelungen zu finden, die in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung bindend und rechtssicher niedergelegt werden können. Wir helfen Ihnen dabei, Lösungen zu finden, um nach Möglichkeit gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dabei vermitteln wir unparteiisch und beraten über die konkrete Ausgestaltung einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung. Viele Paare sind nicht miteinander verheiratet. Wer ohne Trauschein zusammenlebt, verzichtet auf besondere Regeln des Gesetzes für Ehen. Lassen Sie sich beraten, in welchen Bereichen notarielle Vereinbarungen sinnvoll sind. Besonders wichtig wird dies bei einer gemeinsamen Anschaffung einer Immobilie, bei Investitionen in das Vermögen eines anderen Partners, bei der Betreuung gemeinsamer Kinder und deren Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit. Vielleicht ist auch die Frage des Erbrechts des Partners zu besprechen, da das Gesetz gesetzliches Erbrecht nur für Ehegatten, nicht aber für nichteheliche Partner vorsieht.
Wir begleiten Sie bei der Gründung von Unternehmen und Gesellschaften, bei Veränderungen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Gesellschaft und bei der Nachfolgeplanung. Vielfältige Entscheidungen sind zu treffen, bei denen wir Sie unterstützen können. So können wir Sie beispielsweise bei der Frage beraten, welche Rechtsform die richtige für Sie ist. Hier ist die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater wichtig. In einem nächsten Schritt ist der Gesellschaftsvertrag zu erstellen, wobei wichtig ist, dass dieser Ihre individuellen Konzepte und Bedürfnisse berücksichtigt. Dies kann in einem für Sie maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag festgehalten werden. Im weiteren Verlauf müssen gegebenenfalls Anmeldungen zum Handelsregister erfolgen, bei denen wir Sie ebenfalls gern begleiten. Nach der Gründung eines Unternehmens können vielfältige Veränderungen eintreten. Vielleicht möchten Sie Ihr Unternehmen vergrößern, ein anderes Unternehmen kaufen, Geschäftsanteile an anderen Unternehmen erwerben oder mit einem anderen Unternehmen fusionieren. Auch steuerliche Aspekte können einen Formwechsel nahelegen. Bei all diesen Vorgängen unterstützen wir Sie mit auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen notariellen Verträgen und Handelsregisteranmeldungen, die wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater entwickeln. Besondere Herausforderungen ergeben sich, wenn die Nachfolgeplanung für Ihr Unternehmen ansteht. Dabei sind verschiedene Bereiche wie die Erhaltung des Betriebs, die Versorgung von Ihnen oder Ihrer Familie sowie rechtliche, steuerliche und finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater entwickeln wir tragfähige Konzepte, die die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigen. Haben Sie daran gedacht, dass für die Existenz eines Unternehmens auch erbrechtliche Fragestellungen, wie beispielsweise ein Testament, das mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmt ist, entscheidend sein können? Auch in diesem Bereich können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.
Sie glauben, ein Testament sei nicht notwendig, weil das Gesetz doch Regelungen enthält, wer Ihr Erbe wird? Es ist natürlich richtig, dass das Gesetz Regeln zum Erbrecht hat, wenn der Erblasser keine Regelungen getroffen hat. Allerdings ergeben sich bei Anwendung des gesetzlichen Erbrechts häufig Überraschungen, und es kommt zu Erbfolgen, die Sie vielleicht gar nicht gewollt haben. So ist beispielsweise bei der gesetzlichen Erbfolge der Ehegatte in den seltensten Fällen der alleinige Erbe. Das kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Es ist denkbar, dass nach dem Tod des Ehegatten der andere nicht mehr alleine über das gemeinsame Vermögen verfügen kann. Möglicherweise sind Kinder, auch nichteheliche Kinder oder Kinder aus früheren Partnerschaften, mit an den Entscheidungen beteiligt – manchmal sogar das Familiengericht. Lassen Sie sich von uns beraten, wie die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall aussieht und ob das, was Sie sich vorstellen, tatsächlich auch ohne Testament eintreten würde. Selbstverständlich können wir Sie gerne zu eindeutigen und Ihren Wünschen entsprechenden Testamenten beraten.
Ein notarielles Testament sorgt für klare Verhältnisse. Dies ist besonders wichtig, damit es zwischen den Hinterbliebenen nicht zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Wir können Sie bei den Überlegungen beraten, wie das Testament im Einzelnen ausgestaltet werden soll. Soll nur ein Erbe eingesetzt werden oder mehrere? Soll ein bestimmter Vermögensgegenstand jemandem als Vermächtnis zugewandt werden? Soll ein Testamentsvollstrecker Ihren Nachlass abwickeln und verwalten? Wir besprechen mit Ihnen, wie ein Testament klug abgefasst werden kann, damit keine Fallstricke für Sie oder Ihre Hinterbliebenen entstehen. Manchmal ist auch ein notarieller Erbvertrag die richtige Entscheidung. Ein Erbvertrag sorgt, wie ein notarielles Testament, für Klarheit und spart den Erben später in der Regel den kostenpflichtigen Erbschein.
Bei der Planung Ihres Testamentes muss bedacht werden, dass eventuelle Pflichtteilsansprüche von dem Erben auszuzahlen sind, beispielsweise an Kinder. Dies muss bei der Planung des Testamentes besonders berücksichtigt werden. Dabei können auch vorherige Schenkungen eine Rolle spielen. Es ist wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, wem ein Pflichtteil zusteht und welche Vereinbarungen im Vorfeld möglich sind. In die Überlegungen muss gegebenenfalls auch die Erbschaftssteuer mit einbezogen werden. Wird der Freibetrag überschritten, fällt Erbschaftssteuer an. Ehegatten haben beispielsweise derzeit (Stand 2025) einen Freibetrag von 500.000,00 EUR, jedes Kind von 400.000,00 EUR. Schenkungen und Erbschaften stehen dabei grundsätzlich gleich. Da der Freibetrag alle zehn Jahre ausgenutzt werden kann, kann es bei großem Vermögen sinnvoll sein, bereits über Schenkungen zu Lebzeiten nachzudenken.
Ein besonders wichtiger Aspekt der notariellen Tätigkeit ist die Übertragung von Immobilien oder auch von Unternehmensvermögen zu Lebzeiten an die eigenen Kinder. Schenkungen müssen gut bedacht werden, denn das verschenkte Vermögen kann nicht einfach zurückgeholt werden. Wir besprechen mit Ihnen, wie Sie sich gegen zukünftige Störfälle absichern können. So kann beispielsweise in einem notariellen Vertrag einer Schenkung vereinbart werden, dass eine Immobilie wieder zurückgefordert werden kann, wenn der Übernehmer versucht, die Immobilie zu verkaufen. Wir erörtern mit Ihnen, wie Ihre Rechte ausgestaltet werden, wenn ein Wohnrecht vereinbart werden soll, etwa weil Sie die Immobilie selbst weiter bewohnen möchten. Sollten die Mieteinkünfte einer vermieteten Immobilie weiterhin an Sie fließen, kann für Sie ein Nießbrauchsrecht vereinbart werden. Wir beraten Sie außerdem, wie Geschwister des Beschenkten berücksichtigt werden können, etwa durch Ausgleichszahlungen oder Pflichtteilsverzicht.
Was passiert, wenn ich aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr für mich selbst entscheiden kann? Es kann jeden treffen, in jedem Alter. Viele denken, der Ehegatte oder der nächste Angehörige hätte dann automatisch die Befugnis, notwendige Regelungen zu treffen. Das stimmt jedoch nicht – bis auf die Befugnis eines Ehegatten, in bestimmten medizinischen Notfällen für eine begrenzte Zeit tätig zu werden. Wer seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann, für den wird in der Regel vom Gericht ein Betreuer bestellt. Sie können dies verhindern, indem Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihre Angelegenheiten für Sie zu erledigen.
Durch eine Vollmacht haben Sie es selbst in der Hand, die Person auszuwählen, die für Sie tätig werden soll, anstatt dies einem Gericht zu überlassen. Da eine Vollmacht weitreichende Folgen hat, ist es besonders wichtig, diese nur einer Person zu erteilen, der Sie absolutes Vertrauen entgegenbringen. Wir beraten Sie zu den gestalterischen Möglichkeiten einer Vollmacht: Ist es sinnvoll, eine Vollmacht für mehrere Personen zu erteilen? Soll die Vollmacht über den Tod hinausgehen? Manche wichtigen Geschäfte, wie solche im Zusammenhang mit Immobilien oder Handelsregistersachen, erfordern eine notarielle Vollmacht. Mit einer notariellen Vollmacht gehen Sie auf Nummer sicher und entlasten Ihre Angehörigen im Notfall. Auf Wunsch kümmern wir uns auch darum, dass Ihre Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert wird, sodass sie im Bedarfsfall gefunden werden kann.
Wenn es um Fragen der medizinischen Behandlung geht, haben viele den Wunsch, in besonderen Situationen keine lebensverlängernden Maßnahmen zu erhalten. In einer Patientenverfügung können Sie Ihre persönlichen Wünsche in einer Handlungsanweisung an die Ärzte festlegen. So wird geregelt, welche Maßnahmen am Lebensende durchgeführt und welche unterlassen werden sollen. Auch bei der Abfassung einer Patientenverfügung können wir behilflich sein. Die medizinischen Punkte können Sie ergänzend mit Ihrem Arzt besprechen.
Wir setzen uns für Sie ein
Sprechen Sie uns an. Notarinnen Katrin Peus und Ulrike Peus beraten Sie kompetent in allen notariellen Angelegenheiten – vom Immobilienkauf oder -verkauf über Ehe- und Familienrecht bis zu Unternehmens- und Gesellschaftsgründungen. Auch bei Erbe und Schenkung, ob gesetzliche Erbfolge, Testament, Pflichtteil oder Schenkungen zu Lebzeiten, stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Sorgfalt zur Seite. Wir erstellen zudem Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, um Ihre Interessen zuverlässig zu sichern, und sorgen mit unserem Fachwissen für eine rechtssichere Umsetzung Ihrer Ziele.