Leistungen

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Was passiert, wenn ich aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr für mich selbst entscheiden kann? Es kann jeden treffen, in jedem Alter. Viele denken, der Ehegatte oder der nächste Angehörige hätte dann automatisch die Befugnis, notwendige Regelungen zu treffen. Das stimmt jedoch nicht – bis auf die Befugnis eines Ehegatten, in bestimmten medizinischen Notfällen für eine begrenzte Zeit tätig zu werden. Wer seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann, für den wird in der Regel vom Gericht ein Betreuer bestellt. Sie können dies verhindern, indem Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihre Angelegenheiten für Sie zu erledigen.

Die Einschaltung eines Notars bietet Ihnen rechtliche Sicherheit. Die notarielle Urkunde sorgt für eindeutige Regelungen und klare Verhältnisse.

Umfangreiche Expertise

In diesem Rechtsgebiet berät Sie

Ulrike Peus

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Notarin

Durch eine Vollmacht haben Sie es selbst in der Hand, die Person auszuwählen, die für Sie tätig werden soll, anstatt dies einem Gericht zu überlassen. Da eine Vollmacht weitreichende Folgen hat, ist es besonders wichtig, diese nur einer Person zu erteilen, der Sie absolutes Vertrauen entgegenbringen. Wir beraten Sie zu den gestalterischen Möglichkeiten einer Vollmacht: Ist es sinnvoll, eine Vollmacht für mehrere Personen zu erteilen? Soll die Vollmacht über den Tod hinausgehen? Manche wichtigen Geschäfte, wie solche im Zusammenhang mit Immobilien oder Handelsregistersachen, erfordern eine notarielle Vollmacht. Mit einer notariellen Vollmacht gehen Sie auf Nummer sicher und entlasten Ihre Angehörigen im Notfall. Auf Wunsch kümmern wir uns auch darum, dass Ihre Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert wird, sodass sie im Bedarfsfall gefunden werden kann.

Wenn es um Fragen der medizinischen Behandlung geht, haben viele den Wunsch, in besonderen Situationen keine lebensverlängernden Maßnahmen zu erhalten. In einer Patientenverfügung können Sie Ihre persönlichen Wünsche in einer Handlungsanweisung an die Ärzte festlegen. So wird geregelt, welche Maßnahmen am Lebensende durchgeführt und welche unterlassen werden sollen. Auch bei der Abfassung einer Patientenverfügung können wir behilflich sein. Die medizinischen Punkte können Sie ergänzend mit Ihrem Arzt besprechen.

Wir setzen uns für Sie ein

Sprechen Sie uns an. Notarin und Rechtsanwältin Ulrike Peus informiert Sie umfassend zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen – und unterstützt Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer persönlichen Vorsorgeregelungen, damit im Ernstfall alles in Ihrem Sinne geregelt ist.