Leistungen
Immobilienrecht
Egal, ob Sie ein Grundstück, ein Haus oder eine Gewerbeimmobilie kaufen oder verkaufen oder verkaufen möchten oder es um Streitfragen aus abgeschlossenen Verträgen geht, wir sind der richtige Ansprechpartner.
Für Verkäufer und Käufer geht es bei diesen Verträgen meist um viel Geld. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber vor, dass Verträge über den Erwerb von Immobilien nur dann rechtsgültig sind, wenn sie von einem Notar beurkundet werden.
Umfangreiche Expertise
In diesem Rechtsgebiet beraten Sie
In den notariellen Verträgen werden die von Ihnen verhandelten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise der Kaufpreis, festgelegt. Darüber hinaus werden im notariellen Vertrag Regelungen getroffen, wann ein Käufer den Kaufpreis bezahlen muss und wann der Besitz mit allen Risiken und Verpflichtungen auf den Käufer übergeht. Auch begleitende Fragen, wie beispielsweise die Räumung des Objekts, die Übernahme von Mietverträgen oder das Löschen von grundbuchlichen Rechten, werden in den Kaufverträgen geregelt. Der Notar sorgt für ausgewogene vertragliche Vereinbarungen und kümmert sich nach Beurkundung des Vertrages um die Abwicklung und seinen Vollzug.
Der Notar passt die Vertragsgestaltung entsprechend den rechtlichen Besonderheiten an, die sich für das jeweilige Objekt ergeben. So ist ein Kaufvertrag über ein Einfamilienwohnhaus anders zu gestalten als der Kauf einer Eigentumswohnung, eines Erbbaurechtes oder der Kauf von einem Bauträger. Häufig ist für die Finanzierung des Kaufpreises eine Grundschuld für die finanzierende Bank zu bestellen. Meist gibt zwar die Bank den Inhalt der Grundschuld vor, wir können Ihnen aber genau erklären, was im Einzelnen in der Grundschuld geregelt wird. Sie können von unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich profitieren, damit Ihre Immobilientransaktion rechtssicher und transparent abläuft.
Wir setzen uns für Sie ein
Sprechen Sie uns an. Die Notarinnen und Rechtsanwältinnen Katrin Peus und Ulrike Peus beraten Sie kompetent bei allen immobilienrechtlichen Fragen – vom Kaufvertrag über das Grundbuch bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen – und begleiten Sie mit langjähriger Erfahrung in der Vertragsgestaltung und rechtlichen Umsetzung.