Leistungen
Vertragsrecht und Forderungseinzug
Im Vertragsrecht bieten wir umfassende Unterstützung bei Vertragsstreitigkeiten in folgenden Bereichen: Kaufverträge, Werkverträge, Dienstverträge, Handels- und Gesellschaftsrecht, Mietverträge und Darlehensverträge. Wir setzen uns zielstrebig dafür ein, Ihre Interessen zu wahren und optimale Lösungen zu finden.
Umfangreiche Expertise
In diesem Rechtsgebiet berät Sie
Jens-Uwe Bethke
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mit dem Begriff des Vertragsrechts beschreiben wir Vertragsstreitigkeiten insbesondere aus den folgenden Bereichen:
- Kaufverträge
- Werkverträge
- Dienstverträge
- Verträge aus dem Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts
- Mietverträge
- Darlehensverträge.
Hier stellen sich neben den klassischen Rechtsproblemen mit fortschreitender Entwicklung der digitalen Welt, dem Verbraucherschutz und dem folgend neuer Gesetze z.B. vielfältige Fragen des Zustandekommens der Verträge, wie beim digitalen Vertragsschluss und der ausschließlichen elektronischen Kommunikation. Welche Widerrufsrechte gibt es bei Verbraucherverträgen, bei Fernabsatzverträgen, Verbraucherdarlehensverträgen oder Verbraucherbauverträgen? Wurde vom Unternehmer rechtlich wirksam auf Widerrufsrechte hingewiesen oder besteht womöglich noch nach langer Zeit ein Widerrufsrecht?
Wir beraten Sie ausführlich, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen. Ist darüber hinaus eine Vertretung erforderlich, übernehmen wir das gerne bundesweit sowohl außergerichtlich als auch vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und sorgen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für eine effektive Rechtsverfolgung.
Wenn im Rechtsstreit ein Titel, also ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden konnte, der Schuldner aber weiterhin säumig ist, betreiben wir gerne für Sie zuverlässig und effektiv die Zwangsvollstreckung. Dies kann bei Zahlungsforderungen die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zur Pfändung von Vermögensgegenständen oder die Pfändung von Forderungen, wie Arbeitslohn, Konten etc. sein. Liegt ein mietrechtliches oder sonstiges Räumungsurteil vor, sorgen wir für eine Räumungsvollstreckung mit dem Ziel einer zeitnahen Räumung der gekündigten und herauszugebenden Räumlichkeiten.
Wir setzen uns für Sie ein
Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Jens-Uwe Bethke berät und vertritt Ihre Interessen fachkundig und zielorientiert. Im Bereich des Inkasso wird er dabei von der kanzleiinternen Inkassoabteilung unterstützt.